Rechtsgebiete
In der Kanzlei finden Privatpersonen, Unternehmen und Verbände verschiedene Rechtsgebiete vor, die seit vielen Jahren als Tätigkeitsschwerpunkt verfolgt werden.
Zu den Schwerpunkten zählen bei den Rechtsgebieten folgende Bereiche:
- Mietrecht
- Vereins- und Vereinssteuerrecht
- Erbrecht
- Grundstücksrecht
- Strafrecht
- Medienrecht
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Steuerberatung
- Steuerrecht/Steuerverfahrensrecht/Steuerstrafrecht
- Arbeitsrecht
Eine langjährige Erfahrung in den als Schwerpunkt genannten Rechtsgebieten liegt vor. Die Kanzlei Geiger, Starfinger & Kollegen blickt auf eine 30-jährige Entwicklung der Rechtsgebiete zurück und hat dabei die Schaffung eines einheitlichen Rechts genau wie den Beginn der Digitalisierung in Kanzleien und bei anderen Behörden mitverfolgt.