Michael Geiger
Michael Geiger studierte von 1975 bis 1981 Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Nach der Tätigkeit als Rechtsreferendar war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter im hessischen Landtag in Wiesbaden tätig. Im Anschluss folgte die Leitung des Ministerbüros sowie die Tätigkeit als Pressesprecher im hessischen Ministerium der Finanzen.
Nach der Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 1992 folgte im Jahr 1993 die Gründung der Anwalts- und Steuerberatungskanzlei Geiger & Starfinger. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten zählen neben dem Erbrecht das Mietrecht, Ausländerrecht, Medienrecht, Strafrecht und Familienrecht. Diese Schwerpunkte gehören bis heute zu den Leistungen der Kanzlei Geiger, Starfinger & Kollegen in Halle (Saale).
Michael Geiger
1975 - 1981 Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
1981 - 1984 Rechtsreferendar beim OLG Nürnberg
1984 - 1987 wissenschaftlicher Mitarbeiter im hessischen Landtag, Wiesbaden
1987 - 1991 Leiter des Ministerbüros, Pressesprecher des hessischen Ministeriums der Finanzen
1992 Zulassung als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Sachsen-Anhalt
1993 Gründung der Anwalts- und Steuerberatungskanzlei Geiger & Starfinger
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Erbrecht
- Mietrecht
- Ausländerrecht
- Medienrecht
- Strafrecht
- Familienrecht