Rechtsgebiete

In der Kanzlei finden Privatpersonen, Unternehmen und Verbände verschiedene Rechtsgebiete vor, die seit vielen Jahren als Tätigkeitsschwerpunkt verfolgt werden.

Zu den Schwerpunkten zählen bei den Rechtsgebieten folgende Bereiche:

  • Mietrecht
  • Vereins- und Vereinssteuerrecht
  • Erbrecht
  • Grundstücksrecht
  • Strafrecht
  • Medienrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Steuerberatung
  • Steuerrecht/Steuerverfahrensrecht/Steuerstrafrecht
  • Arbeitsrecht

Eine langjährige Erfahrung in den als Schwerpunkt genannten Rechtsgebieten liegt vor. Die Kanzlei Geiger, Starfinger & Kollegen blickt auf eine 30-jährige Entwicklung der Rechtsgebiete zurück und hat dabei die Schaffung eines einheitlichen Rechts genau wie den Beginn der Digitalisierung in Kanzleien und bei anderen Behörden mitverfolgt.

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