Michael Geiger

Michael Geiger studierte von 1975 bis 1981 Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Nach der Tätigkeit als Rechtsreferendar war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter im hessischen Landtag in Wiesbaden tätig. Im Anschluss folgte die Leitung des Ministerbüros sowie die Tätigkeit als Pressesprecher im hessischen Ministerium der Finanzen.

Nach der Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 1992 folgte im Jahr 1993 die Gründung der Anwalts- und Steuerberatungskanzlei Geiger & Starfinger. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten zählen neben dem Erbrecht das Mietrecht, Ausländerrecht, Medienrecht, Strafrecht und Familienrecht. Diese Schwerpunkte gehören bis heute zu den Leistungen der Kanzlei Geiger, Starfinger & Kollegen in Halle (Saale).